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Österreichischer Schwerhörigenbund
DACHVERBAND

Zum "Tag der Menschen mit Behinderung am 3.12.2022"

Am 3. Dezember ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen. Diesen haben die Vereinten Nationen im Jahr 1993 ins Leben gerufen. Parallel läuft in Österreich aktuell eine mediale Diskussion zur Sinnhaftigkeit der Spenden-Aktion "Licht ins Dunkel". Auch der ÖSB hat sich zu beiden Themen Gedanken gemacht:

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Auf www.behindertenarbeit.at steht über den "Tag der Menschen mit Behinderung" folgendes zu lesen:
"Der Internationale Tag der Behinderung dient dazu, ein Bewusstsein und eine Öffentlichkeit für die Anliegen und Probleme von Menschen mit Behinderungen weltweit zu schaffen und eine Sensibilisierung für Behindertenfragen zu  fördern. Dazu finden jedes Jahr zahlreiche Aktionen auf der ganzen Welt statt – heuer unter dem Motto „Stärkung von Menschen mit Behinderungen und Sicherstellung von Inklusion und Gleichberechtigung“. Dazu wurden im Jahr 2015 die 17 „Sustainable Development Goals“ formuliert, welche alle UN-Mitglieder unterzeichneten. Diese sind Teil der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Leaving No One Behind“ – die UN ist damit angehalten, ihr Bestes zu geben, diese Ziele bis 2030 durchzusetzen.

Niemand darf zurückgelassen werden!
UN-Generalsekretär António Guterres betonte hierbei, dass es unerlässlich ist Menschen mit Beeinträchtigungen miteinzubeziehen und sie zur Mitsprache zu befähigen!

„Nothing about us, without us.“
Der 3. Dezember soll die unerlässlichen Rechte von Menschen mit Behinderung, den Umstand der noch nicht genügend umgesetzten UN-Behindertenrechtskonvention, sowie die damit verbundene Notwendigkeit nach weiteren Aktionen hervorheben und vergegenwärtigen.

Schöne Reden und Nachrichten
Leider wird der 3. Dezember von der Politik oftmals dafür benutzt, schöne Reden zu halten und Versprechungen zu machen, von denen dann nur wenige wirklich eingehalten werden. Es bleibt zu wünschen, dass der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung nicht nur zum Schönreden genutzt wird sondern zu ernsthaftem Nachdenken und Handeln!"

Parallel läuft in Österreich aktuell eine mediale Diskussion zum Thema Sinnhaftigkeit bzw. Abschaffung der Aktion "Licht ins Dunkel". "In einer kritischen Online-Doku wird anstatt Spenden die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Menschen mit Behinderung falle eine Rolle als Bittsteller zu.", so die Überschrift im Kurier vom 28.11.22.

Das mit den "Bittstellern" ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, aber sieht man sich die Realität an, so werden Hilfsmittel oder Therapien für behinderte Menschen nach wie vor nicht immer selbstverständlich von der öffentlichen Hand oder den Krankenversicherungen übernommen. Immer wieder liest und hört man, wie behinderte Menschen um behindertenbedingte Anschaffungen oder Notwendigkeiten kämpfen müssen. Also braucht es nach wie vor Aktionen wie "Licht ins Dunkel". Und nicht zuletzt sollte man bedenken, dass die mediale Berichterstattung auch den Vorteil von Sensibilisierung zu Themenbereichen hat. Wenn etwas medial nicht vorkommt, dann existiert es in der öffentlichen Wahrnehmung auch nicht. Beste Beispiele sind  - um hier eine Parallele zu ziehen - die Themen Schwerhörigkeit und Hörgeräte: Erst seit es möglich wurde, dass für Hörgeräte medial "Werbung" gemacht werden durfte (was nicht immer so war, da Medizinprodukte bis in die späten 90er Jahre nicht beworben werden durften), hat sich auch die Akzeptanz zu Schwerhörigkeit und Hörhilfsmitteln in den letzten 2 Jahrzehnten stetig verbessert, was wir vor allem in unseren Vereinen und Beratungsstellen am Zulauf und der Nachfrage an Information auch jüngerer Menschen bemerkt haben und bemerken.

Alles hat im Leben zwei Seiten, daher sehen wir einerseits die Aktion "Licht ins Dunkel" sehr wohl als wichtigen Faktor, behinderten Menschen dort zu helfen, wo es eben notwendig ist und für die Thematik "Behinderung" zu sensibilisieren. Andererseits ist es klarerweise das Ziel, dass Inklusion und behinderungsbedingte Anschaffungen bzw. Maßnahmen politisch einmal so geregelt werden, dass "Spendenaktionen" irgendwann obsolet werden.* ÖSB-Redaktion