Viele Hörgeräteträger/innen haben sich besorgt an uns gewandt, ob wegen des Lockdowns Hörgerätefachgeschäfte auch schließen müssen? Die Antwort ist NEIN!
Leider wurde eine Vorabfassung der Verordnung von diversen Medien in Österreich in Umlauf gebracht, wonach Hörgerätefachbetriebe auch schließen müssten. Soviel zu den "Journalismusqualitäten" in diesem Land, ein echtes Armutszeugnis!
Hörgerätefachgeschäfte bleiben trotz Lockdown geöffnet! Wie die letzten Monate eben nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
In der rechtlichen Begründung heißt es konkret:
„Ausgenommen vom Betretungsverbot des § 5 Abs. 1 sind gemäß Abs. 4 systemrelevante Bereiche, die für die Versorgung mit Grundgütern und für Verrichtungen des täglichen Lebens essenziell sind.
Unter die Ausnahme der Z 4 (Verkauf von Medizinprodukten etc), fallen etwa auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hörgeräten und Sehbehelfen.“
"Da viele Menschen mit Hörminderung/Hörgeräteträger eventuell durch die mediale Berichterstattung verunsichert sind, war es uns umso wichtiger, hier eine Presseaussendung zu veröffentlichen.", so Mag. (FH) Thomas Huber (Neuroth AG Pressesprecher)
Hier finden Sie die Letztversion der Verordnung der Bundesregierung:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
Die Verordnung, dass geöffnet bleiben darf betrifft ALLE Hörgerätefachgeschäfte in Österreich.*Red.