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Österreichischer Schwerhörigenbund
DACHVERBAND

Endlich! Hörbehinderung ist in Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (ab 27.11.20 gültig) berücksichtigt!

Nach monatelangem Kampf des ÖSB werden in der 1. Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung (die per 27.11.2020 in Kraft tritt) endlich die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen explizit erwähnt!

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Gesprächssituation-schwerhörig-Covid-19-Schutz

Der ÖSB kämpft seit Aufkommen der Covid-19-Pandemiemaßnahmen im Frühjahr 2020 für eine Regelung in den behördlichen Verordnungen, die Schwerhörigen die interpersonale Kommunikation mit ihren Gesprächspartner/innen ohne MNS-Maske erleichtern bzw. erst ermöglichen: Denn ohne Mimik und Mundbild ist für Schwerhörige ein Gespräch trotz bester Hörsystemversorgung nur schwer bis gar nicht möglich.

Ab 27.11.2020 gilt die 1. Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (Originalverordnungstext HIER als Download!). Aufgrund unserer Beharrlichkeit gelang es in Kooperation mit dem ÖBR (Öst.Behindertenrat) zu erreichen, dass in § 15 Abs 3 Z 4 Notmaßnahmenverordnung folgende Ausnahmebestimmung eingefügt wurde:

„Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht […] für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.“

Der ÖSB empfiehlt schwerhörigen Menschen, sich die Verodnungsnovelle auszudrucken und immer bei sich zu führen! Dies parallel mit dem Tragen der ÖSB-MNS-Maske mit der Aufschrift "KEIN VERSTEHEN OHNE MUNDBILD!" ist sicher für den derzeitigen kommunikativen Alltag hilfreich!

WEITERE INTERESSANTE MELDUNGEN RUND UMS THEMA COVID-19 & BEHINDERUNG:

VORANTREIBEN PRO BARRIEREFREIER ORF: Der Verfassungsausschuss hat sich gestern auch mit dem ORF beschäftigt und folgendes geregelt: „Um die Barrierefreiheit von Sendungen voranzutreiben, sind Mediendienste-Anbieter in Hinkunft verpflichtet, deren Anteil am Gesamtangebot kontinuierlich zu steigern und einen entsprechenden Aktionsplan zu erstellen, dessen Umsetzung von der KommAustria als Regulierungsbehörde zu prüfen ist. Allerdings sind für kleine lokale und regionale Anbieter sowie für Live-Sendungen Ausnahmen vorgesehen. Der ORF wird in diesem Zusammenhang verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Barrierefreiheit all seiner Sendungen mit Sprachinhalten anzustreben.“

MEDIZINISCHE CHANCENGLEICHHEIT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: Die Lebenshilfe Österreich hat gestern einen offenen Brief versandt. Dabei geht es um die Sicherstellung der chancengleichen medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen bei Kapazitätsbegrenzungen. Bitte um weite Verbreitung. Die Infektionszahlen sind leider viel zu hoch und es drohen vermehrt Engpässen an Intensivbetten.
*Quelle: ÖBR-26.11.20, red.Bearbeitung ÖSB