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Österreichischer Schwerhörigenbund
DACHVERBAND

Europäischer Behindertenausweis

Mit dem von der Europäischen Kommission geplanten Europäischen Behindertenausweis (European Disability Card) soll die Freizügigkeit und gleichberechtigte Inanspruchnahme von Rechten für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union sichergestellt werden, indem die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus in allen Mitgliedstaaten erleichtert wird.

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Um für behinderte Menschen EU-weit einheitlich einen Behindertenausweis zu kreieren gibt es aktuell grenzübergreifend Bemühungen und Initiativen. Der ÖBR (Österreichischer Behindertenrat) hat dazu folgenden Artikel veröffentlicht.

Für Inhaber:innen eines Europäischen Behindertenausweises sollen in allen Mitgliedstaaten dieselben Vorzugskonditionen für den Zugang zu einschlägigen Dienstleistungen gelten – unabhängig davon, wo ihnen der Behindertenstatus zuerkannt wurde.
Der Europäische Behindertenausweis soll die nationalen Behindertenausweise nicht ersetzen.
Bei den aktuell zu evaluierenden Optionen auf EU Ebene wird die Möglichkeit geprüft, die Anwendung einer oder beider Ausweise verbindlich zu machen, den Ausweis für all jene Dienstleistungen im Binnenmarkt zu verwenden, bei denen Vorzugskonditionen geboten werden, und die beiden Ausweise zusammenzulegen. Bei der Folgenabschätzung werden auch alternative, nicht verbindliche Rechtsinstrumente wie eine Empfehlung in Betracht gezogen. Es wird auch auf die mögliche Digitalisierung des Ausweises eingegangen.

In Deutschland hat der deutsche Behindertenrat ein Positionspapier Ende Jänner 2023 veröffentlicht, das Sie als Download hier finden.

Der ÖSB begrüßt diese Initiativen, die auch von der EFHOH mitgetragen werden und die für Menschen mit Behinderungen europaweit sinnvoll und wichtig sind!
*Red.